VPI Headerbild Allianzarena Dipl.-Ing. Markus Bernhard Dr.-Ing. Walter Schmitt Dr.-Ing. Robert Hertle Dr.-Ing. Peter Henke Dr.-Ing. Walthari P. Fuchs Dipl.-Ing. Dietrich Oehmke Prof Dr.-Ing. Peter Gebhard Der Vorstand der vpi

VPI Wir über uns

Die vpi Bayern wurde vor fast 50 Jahren gegründet.
Die Vereinigung ist als Landesverband Teil der Bundesvereinigung der Prüfingenieure in Berlin bvpi.

 

1. Vorsitzende:
Dr.-Ing. Peter Henke
Leonrodstraße 52
80636 München
Tel.: 089 - 278255-0
Fax: 089 - 278255-22
info@vpi-by.de

Weitere Mitglieder des Vorstands:

Dipl.-Ing. Markus Bernhard

Dr.-Ing. Walthari P. Fuchs

Prof Dr.-Ing. Peter Gebhard
Dr.-Ing. Robert Hertle
Dipl.-Ing. Dietrich Oehmke
Dr.-Ing. Walter Schmitt



VPI Der Prüfingenieur für Standsicherheit

Die Bezeichnung Prüfingenieur für Standsicherheit ist personen­bezogen. Nur die Person, die hierfür die von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern verliehene Anerkennung besitzt, darf diese Bezeichnung führen und die Tätigkeit eines Prüfingenieurs für Standsicherheit ausüben.

 

Die Liste der anerkannten Prüfingenieure in Bayern für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau oder Holzbau finden Sie auf der Seite des Innenministeriums Bayern.

 

Im Zuge der Deregulierungsphilosophie der BayBO von 1998 wurde zusätzlich zum Prüfingenieur für Standsicherheit auch der  Prüfsachverständige für Standsicherheit geschaffen. Dessen Aufgaben werden vom Prüfingenieur in Personalunion übernommen.

 

VPI Die Qualifikation des Prüfingenieurs

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfingenieur für
Standsicherheit sind in einer Verordnung (PrüfVBau) geregelt.
Sie umfassen eine

  • mindestens zehnjährige Erfahrung im Aufstellen von Stand­sicherheitsnachweisen,
  • mindestens einjährige Erfahrung in technischer Bauleitung
    und Objektüberwachung,
  • mindestens zweijährige, eigenverantwortliche Tätigkeit als Tragwerksplaner,
  • nachgewiesene Fachkenntnis bei Bauvorhaben mit hohem Schwierigkeitsgrad,
  • erfolgreich bestandene Prüfung vor dem Anerkennungsaus­schuss der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern.

VPI Die Aufgaben des Prüfingenieurs

Eine unabhängige Qualitätsprüfung ist eine wichtige – teilweise
sogar lebenswichtige – Grundvoraussetzung für jedes langlebige Produkt, sei es ein Auto, eine Maschine oder ein Gebäude.
Deshalb ist die statisch-konstruktive Prüfung der Standsicherheit eines Bauwerks durch einen Prüfingenieur gesetzlich vorgegeben.


Zu den Aufgaben eines Prüfingenieurs gehört u. a.

 

  • die Prüfung der Planung von Bauvorhaben,
  • die Überwachung der Ausführung hinsichtlich der Standsicherheit,
  • die unabhängige Qualitätskontrolle bzgl. der technischen Baubestimmungen bei Planung und Ausführung,
  • die aktive Mitwirkung im Planungs- und Bauteam.

 

VPI Die Anforderungen an einen Prüfsachverständigen

Die Anforderungen an einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit (PSS) sind hinsichtlich Qualifikation und Anerkennung mit jenen für einen Prüfingenieur für Standsicherheit identisch.

Der PSS bescheinigt die Standsicherheit nach BayBO
und die ordnungsgemäße Bauausführung für alle prüfpflichtigen Bauvorhaben, die keine Sonderbauten sind.

 

Siehe auch Hinweise für den Bauherrn.