Die Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik in Bayern

Die Bezeichnung Prüfingenieur für Standsicherheit ist personen­bezogen. Nur die Person, die hierfür die von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern verliehene Anerkennung besitzt, darf diese Bezeichnung führen und die Tätigkeit eines Prüfingenieurs für Standsicherheit ausüben. In anderen Bundesländern ist teilweise die Bezeichnung "Prüfingenieur für Baustatik" oder "Prüfingenieur für Bautechnik" gebräuchlich.

Die Liste der anerkannten Prüfingenieure in Bayern für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau oder Holzbau finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Im Zuge der Deregulierungsphilosophie der BayBO von 1998 wurde zusätzlich zum Prüfingenieur für Standsicherheit auch der Prüfsachverständige für Standsicherheit geschaffen. Dessen Aufgaben werden vom Prüfingenieur in Personalunion übernommen.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheit sind in einer Verordnung (PrüfVBau) geregelt. Sie umfassen eine:

  • mindestens zehnjährige Erfahrung im Aufstellen von Stand­sicherheitsnachweisen,
  • mindestens zweijährige, eigenverantwortliche Tätigkeit als Tragwerksplaner,
  • nachgewiesene Fachkenntnis bei Bauvorhaben mit hohem Schwierigkeitsgrad,
  • erfolgreich bestandene Prüfung vor dem Anerkennungsausschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Eine unabhängige Qualitätsprüfung ist eine wichtige – teilweise sogar lebenswichtige – Grundvoraussetzung für jedes langlebige Produkt, sei es ein Auto, eine Maschine oder ein Gebäude. Deshalb ist die statisch-konstruktive Prüfung der Standsicherheit eines Bauwerks durch einen Prüfingenieur gesetzlich vorgegeben.

Zu den Aufgaben eines Prüfingenieurs gehört u.a.:

  • die Prüfung der Planung von Bauvorhaben,
  • die Überwachung der Ausführung hinsichtlich der Standsicherheit,
  • die unabhängige Qualitätskontrolle bzgl. der technischen Baubestimmungen bei Planung und Ausführung,
  • die aktive Mitwirkung im Planungs- und Bauteam.

Die Anforderungen an einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit (PSS) sind hinsichtlich Qualifikation und Anerkennung mit jenen für einen Prüfingenieur für Standsicherheit identisch.

Der PSS bescheinigt die Standsicherheit nach BayBO und die ordnungsgemäße Bauausführung für alle prüfpflichtigen Bauvorhaben, die keine Sonderbauten sind.

Siehe auch Hinweise für den Bauherrn

Wir über uns

Die vpi Bayern wurde 1963 gegründet. Die Vereinigung ist als Landesverband Teil der Bundesvereinigung der Prüfingenieure in Berlin.

1. Vorsitzender:
Dr.-Ing. Markus Staller

Weitere Mitglieder des Vorstands:

  • Dipl.-Ing. Dietrich Oehmke
  • Prof. Dr.-Ing. Peter Gebhard
  • Dipl.-Ing. Konrad Steger
  • Dr.-Ing. Gregor Hammelehle
  • Dr.-Ing. Markus Rapolder
  • Dipl.-Ing. Markus Bernhard