Vorstellung der BVS:
Seit 1. August 1997 ist die Änderung der Bayerischen Bauordnung und die damit verbundene SachverständigenverordnungBau (SVBau) in Kraft. Mit Ausnahme der Sonderbauten nach Art. 2 BayBO werden in Bayern die Standsicherheitsnachweise und die Nachweise der Feuerwiderstandsdauer durch Verantwortliche Sachverständige für Standsicherheit (VSS) geprüft. Seit 1. Januar 2008 gilt eine weitere Neufassung der BayBO, an die Stelle der SVBau ist die PrüfVBau getreten. Die VSS heißen seitdem Prüfsachverständige für Standsicherheit (PSS).
Die Anforderungen an die PSS entsprechen im wesentlichen denen an die Prüfingenieure für Baustatik, ihre Aufgabenerfüllung bei der Prüfung der Standsicherheitsnachweise entspricht dem bisherigen Prüfverfahren mit dem Unterschied, dass die PSS direkt vom Bauherrn beauftragt werden.
Die Schaffung der PSS ermöglichte den Rückzug des Staates aus bestimmten Bereichen des Baurechts. Der Prüfsachverständige trägt daher in erheblichem Umfang Verantwortung für die am Bau Beteiligten sowie für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
Dieser hohen Verantwortung kann der PSS nur gerecht werden, wenn sichergestellt ist, dass er seine Prüftätigkeit unabhängig durchführen kann und für seine Leistung angemessen honoriert wird. Deshalb wurde zum 01.01.1998 die Bewertungsstelle der Verantwortlichen Sachverständigen in Bayern GmbH an der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (BVS) gegründet. Die BVS übernimmt einige Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörden, die diese für die Prüfingenieure bisher geleistet haben und bei Sonderbauten immer noch leisten.
Im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes können in Bayern einige - bisher von den Bauaufsichtsbehörden erfüllte - Aufgaben durch privat beauftragte Prüfsachverständige für Brandschutz (PSB) übernommen werden, beispielsweise Prüfung der Nachweise des Brandschutzes für Sonderbauten, Bescheinigung von Abweichungen von der Bauordnung hinsichtlich des Brandschutzes.
Grundlagen für die Tätigkeit der BVS:
Aufgaben der BVS:
- Übergabe der Grundlagen für die Ermittlung des Prüfhonorares des PSS bzw. PSB an die Bauherren.
- Rechnungsstellung im Auftrag des PSS bzw. PSB an die Bauherren
- Abwicklung des Zahlungsverkehres
Die Grundlagen für die Ermittlung des Prüfhonorars für ein Bauvorhaben beinhalten im Detail:
- Definition der baulichen Anlagen, aus denen sich das Bauvorhaben zusammensetzt.
- Ermittlung der anrechenbaren Bauwerte der baulichen Anlagen
- Festlegung der Bauwerksklassen
- Vergleichsbetrachtungen bei Vorliegen mehrerer baulicher Anlagen in einem Bauvorhaben, um aufwandgerechte Honorierungsgrundlagen zu finden.
- Zusammenstellung des vorab absehbaren Honorares
- Hinweise auf mögliche Zusatzleistungen, deren Honorar nicht vorab, sondern erst während der Prüfbearbeitung festlegbar ist.
Bearbeitung der oben beschriebenen Grundlagenermittlungen von Bauvorhaben erfolgt anhand von internen Bewertungsregeln, die sich aus den obigen bau- und gebühren-rechtlichen Grundlagen ableiten und landesweit gelten.
Interne Bewertungsregeln der BVS (Standsicherheit)
Die BVS erfüllt die oben definierten Aufgaben für ca. 240 in Bayern tätige Prüfsachverständige für Standsicherheit und ca. 15 Prüfsachverständige für Brandschutz.
Neutralität der BVS
Die BVS ist eine Service-Einrichtung für Bauherrn und Sachverständige und zu Neutralität verpflichtet.
Kontakt:
BVS Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfsachverständigen für Bayern GmbH an der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Schlierseestraße 73
81539 München
Telefon: 089 - 92 92 76-0
Telefax: 089 - 92 92 76-50
E-Mail: bewertungsstelle@bvs-by.org
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Jochen Klohmann (Geschäftsführer)


