Für den Bauherrn
Sie wollen bauen
Ihr Architekt/Entwurfsverfasser oder Ihr Tragwerksplaner/Statiker hat Ihnen gesagt, dass die Standsicherheit bescheinigt werden muss und nun wollen sie wissen, wie das am besten zu erledigen ist.
Erläuterung
Diese Bescheinigung setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Einerseits wird eine Bescheinigung über die Standsicherheit und andererseits eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Bauausführung durch den Prüfingenieur für Standsicherheit bzw. Prüfsachverständigen für Standsicherheit erstellt. Die Bescheinigung der Standsicherheit ist das Ergebnis der bautechnischen Prüfung der statischen Berechnung und der zugehörigen Pläne. Eine Bescheinigung der ordnungsgemäßen Bauausführung wird erstellt wenn die stichprobenartige Bauüberwachung durchgeführt wurde und sich hieraus keine Beanstandungen ergaben.
Ist Ihr Bauvorhaben ein Sonderbau, bestimmt die untere Bauaufsichtsbehörde den Prüfingenieur und beauftragt ihn. Als Bauherr können Sie zwar der Behörde einen Prüfingenieur vorschlagen, aber daran ist die Behörde nicht gebunden. Eine Liste der in Bayern anerkannten Prüfingenieure für Standsicherheit finden Sie bei der Homepage der Obersten Baubehörde.
Wenn Ihr Bauvorhaben ein bescheinigungspflichtiges Bauvorhaben ist, das nicht zugleich als Sonderbau eingestuft worden ist, prüft ein Prüfsachverständiger für Standsicherheit. Hier erteilen Sie den Auftrag zur Prüfung. Wie die Prüfung durchgeführt wird und auch, wie das Honorar abgerechnet wird, erfahren Sie auf unserer Homepage bei den Seiten der "Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfsachverständigen für Bayern GmbH an der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau" (BVS).
Welche Prüfsachverständigen für Standsicherheit (PSS) es gibt, erfahren sie bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, bei der die PSS zugelassen werden. (Planersuche/Suche über Fachlisten/Prüfsachverständige für Standsicherheit [...]) Als Fachliste wählen Sie "Prüfsachverständige für Standsicherheit (Fachrichtung.....)". Je nach dem überwiegenden Baustoff Ihres Bauvorhabens ist die Fachrichtung Holzbau, Massivbau (Beton und Mauerwerk) oder Metallbau (Stahlbau).
Dann können Sie noch einen Postleitzahlenbereich angeben. Da der PSS in aller Regel eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Bauausführung ausstellen muss und dazu die Baustelle aufsuchen muss, ist es sinnvoll, einen PSS zu wählen, der nicht allzu weit vom Bauort entfernt seinen Sitz hat.
Da die Abrechnung des Honorars für alle PSS über die BVS auf der Grundlage der in der PrüfVBau enthaltenen Gebührenordnung erfolgt, ist das Honorar für alle PSS das Gleiche.
Auf unserer Seite "Wir über uns" finden Sie weitere Antworten auf Fragen, die sich viele Bauherren stellen. Auch unsere Seite "Links" möchten wir empfehlen. Dort finden Sie unter anderem direkte Verbindungen zu den vollständigen Gesetzestexten, die Bezug zur bautechnischen Prüfung haben.


