Frequently Asked Questions - Wir über uns
- Wer ist ein Prüfingenieur für Standsicherheit?
- Und was ist dann bitte ein Prüfsachverständiger für Standsicherheit?
- Was sagt der Kriterienkatalog aus?
- Was zeichnet einen Prüfingenieur für Standsicherheit aus?
- Warum Sie einen Prüfingenieur für Standsicherheit benötigen!
- Was hat ein Bauherr eigentlich mit einem Prüfingenieur für Standsicherheit zu tun?
- Wie geht man mit einem Prüfingenieur um?
- Welche Aufgaben haben der Bauherr und die anderen Beteiligten an einem Bauvorhaben bei der Abwicklung eines Prüfauftrages?
- Was kostet das Ganze?
- Bauüberwachung?
- Wo bekommen Sie Rat und Hilfe?
- Wer ist ein Prüfingenieur für Standsicherheit?
In Bayern werden Prüfingenieure für Standsicherheit (früher: Prüfingenieure für Baustatik) von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern anerkannt. Das Anerkennungsverfahren und die entsprechenden Anforderungen sind durch die Bayerische Bauordnung geregelt.
Neben den Prüfingenieuren, die diese Berufsbezeichnung personenbezogen führen dürfen, gibt es auch noch Prüfämter für Baustatik, wie z.B. die Landesgewerbeanstalt.
Die Bezeichnung "Prüfingenieur für Standsicherheit" darf nur führen, wer die hierfür erforderliche Anerkennung besitzt. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Geldstrafen belegt.Die Liste der Prüfingenieure finden Sie auf der Seite der Obersten Baubehörde
- Und was ist dann bitte ein Prüfsachverständiger für Standsicherheit?
Diese zusätzliche Bezeichnung wurde im Rahmen der letzten Änderung der Bayerischen Bauordnung von 2008 geschaffen. An den PSS werden hinsichtlich Qualifikation und Prüfung die selben Anforderungen gestellt wie an einem Prüfingenieur. Die PSS erteilt die Bescheinigungen "Standsicherheit" nach BayBO Art. 62 (3), 77 (2) und Art 57 (5) sowie die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Bauausführung nach Art. 78 (2).
- Was sagt der Kriterienkatalog aus?
Die Objekte der Gebäudeklasse 4 + 5 sind stets bescheinigungspflichtig, d. h. prüfpflichtig.
Bei Objekten der Gebäudeklasse 1 bis 3 muss der Tragwerksplaner anhand des Kriterienkataloges feststellen, ob eine Bescheinigungs- bzw. Prüfpflicht vorliegt.
Für Einfamilien- und Reihenhäuser sowie kleine Lagerhallen gibt es in Art. 62 (3) Satz 2 eine Ausnahmeregelung.
Die Unterteilung in Sonderbauten und "normale" Bauvorhaben hat keinen Einfluss mehr auf die Pflicht zur statischen Prüfung. Sie bestimmt nur, ob im Amtsauftrag "geprüft" wird oder im Privatauftrag "bescheinigt" wird. Auch bei Sonderbauten der Gebäudeklasse (GKL) 1 bis 3 ist der Kriterienkatalog vorgeschrieben.
- Was zeichnet einen Prüfingenieur für
Standsicherheit aus?
Um in Bayern als Prüfingenieur für Standsicherheit anerkannt zu werden, muß sich der Bewerber einer umfangreichen Prüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen. Die Voraussetzungen um überhaupt zu dieser Prüfung zugelassen zu werden sind folgende:
- mindestens 10-jährige Erfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen
- mindestens 1-jährige Erfahrung in technischer Bauleitung und Objektüberwachung
- mindestens 2-jährige, eigenverantwortliche (d.h. selbständige) Tätigkeit als
Tragwerksplaner,
oder
Tätigkeit als hauptberuflicher Hochschullehrer (Professor).
- Massivbau
- Metallbau
- Holzbau.
- Warum Sie einen Prüfingenieur für Standsicherheit benötigen!
Die einfachste, aber wenig hilfreiche Begründung, ist die, daß die gesetzlichen Vorschriften dies bei bestimmten Bauvorhaben verlangen.
So einfach wollen wir es uns aber nicht machen. Es ist sicherlich eine unbestrittene Tatsache, daß niemand mit absoluter Sicherheit behaupten kann, er würde keine Fehler machen. Deshalb gilt in Deutschland hinsichtlich der Standsicherheitsnachweise das sogenannte 4-Augen-Prinzip . Das heißt, daß die Arbeit des Tragwerksplaners von einer zweiten Person - in diesem Fall vom Prüfingenieur - überprüft wird. Hierdurch werden eventuell vorhandene Fehler aufgedeckt und damit teure Bauschäden vermieden.
Die Prüfung der bautechnischen Unterlagen durch einen Prüfingenieur für Standsicherheit führt somit zu einer Qualitätssteigerung bzw. der Qualitätssicherung für Ihr Bauvorhaben. - Was hat ein Bauherr eigentlich mit einem Prüfingenieur für
Standsicherheit zu tun?
Falls der Prüfingenieur durch die Untere Bauaufsichtsbehörde beauftragt wird, besteht kein direktes Rechtsverhältnis zwischen dem Bauherrn und dem Prüfingenieur. Da jedoch letztendlich der Bauherr durch seine Genehmigungsgebühr den Prüfingenieur bezahlt, hat der Bauherr sicherlich den Anspruch auf eine zügige und objektive Bearbeitung.
Wenn jedoch der Prüfingenieur in seiner Eigenschaft als Prüfsachverständiger für Standsicherheit tätig wird, besteht ein vertragliches Verhältnis zwischen Bauherr und Prüfsachverständigen. Der Bauherr schafft durch die Erteilung des Auftrags an einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit die Grundlage für die Bearbeitung. Im Normalfall laufen alle weiteren Maßnahmen im direkten Kontakt zwischen dem vom Bauherrn beauftragten Tragwerksplaner und dem Prüfsachverständigen ab.
- Wie geht man mit einem Prüfingenieur um?
Auch Prüfingenieure sind nur Menschen!
Bitte erwarten Sie daher auch nicht unmögliches. Die entsprechend sorgfältige Bearbeitung der für Ihr Bauvorhaben zu prüfenden Unterlagen benötigt natürlich auch ihre Zeit. Bitte bedenken Sie auch, daß im Büro eines Prüfingenieurs nicht ausschließlich an Ihrem Bauvorhaben gearbeitet werden kann. Die Erfahrung vieler Prüfingenieure in ihren Büros zeigt, daß es kaum etwas vergänglicheres gibt als einen schön ausgearbeiteten Terminplan für die Bearbeitung von Prüfaufträgen. Die Unterlagen zum Bauvorhaben A waren schon vor 3 Wochen täglich angekündigt worden; tatsächlich sind sie zusammen mit den Unterlagen von Bauvorhaben B, das eigentlich erst in einem Monat bearbeitet werden sollte, im Büro eingegangen!
Bitte bedenken Sie auch, daß der Prüfingenieur in der Zeit, in der er Ihnen oder dem von Ihnen beauftragten Tragwerksplaner Auskünfte erteilt, nicht an den Unterlagen arbeiten kann. - Welche Aufgaben haben der Bauherr und die anderen Beteiligten an einem Bauvorhaben bei
der Abwicklung eines Prüfauftrages?
Zunächst muss festgestellt werden, dass der Bauherr durch seinen Bauwunsch als "Verursacher" aller dazu erforderlichen Maßnahmen zu betrachten ist.
Dies bedeutet letztendlich, dass der Bauherr dafür verantwortlich ist, dass alle erforderlichen Unterlagen und Pläne den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Da im Regelfall der Bauherr als Laie zu betrachten ist, wird er diese Aufgabe dem von ihm beauftragten Architekten und/oder Tragwerksplaner übertragen.
Bei allen bescheinigungspflichtigen Bauvorhaben, die nicht zugleich Sonderbauten sind, ist eine sehr wichtige Aufgabe des Bauherrn die rechtzeitige Beauftragung eines geeigneten Prüfsachverständigen für Standsicherheit. Wobei "geeignet" in diesem Fall bedeutet, dass ein für den, bei Ihrem Bauvorhaben maßgeblichen Baustoff, anerkannter Prüfsachverständiger für Standsicherheit beauftragt wird. Bei der Auswahl kann Ihnen sicherlich Ihr Tragwerksplaner weiterhelfen. Die anerkannten Prüfsachverständigen für Standsicherheit finden Sie auf der Website der Bayerischen Ingenieurkammer Bau. Eine weitere wichtige, wenn auch unangenehme Aufgabe des Bauherrn ist die rechtzeitige Einzahlung eines Kostenvorschusses, falls ein solcher gefordert ist. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme hat sich leider aufgrund negativer Erfahrungen ergeben.
- Was kostet das Ganze?
Die Abrechnung der Prüfgebühren erfolgt auf der Grundlage der PrüfVBau. Wird der Prüfingenieur durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt etc.) beauftragt, erfolgt die Ermittlung der Prüfgebühren auf der Grundlage der PrüfVBau. Diese Prüfgebühr ist dann Bestandteil der Genehmigungsgebühr für das Bauvorhaben und wird über die Behörde abgerechnet.
Bei allen sonstigen bescheinigungspflichtigen Bauvorhaben, erfolgt die Vergütung des Prüfsachverständigen für Standsicherheit ebenfalls auf der Grundlage der PrüfVBau. Zur Ermittlung und Abrechnung des Honorars wurde die Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfsachverständigen für Bayern GmbH (BVS) an der Bayerischen Ingenieurekammer- Bau gegründet. Für Bauherrn, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ergibt sich in diesem Fall, bei dem es sich um ein umsatzsteuerpflichtiges Honorar handelt, ein Vorteil.
Grundsätzlich schaffen Gebührenordnungen die Grundlage dafür, dass kein "Preiskampf" entsteht. Bedenken Sie bitte, dass eine entsprechend sorgfältige Bearbeitung nur durch ein auskömmliches Honorar sichergestellt werden kann. Auch wenn es nicht immer sofort erkennbar und quantifizierbar ist, stellt die bautechnische Prüfung eine Qualitätssicherung bzw. eine Qualitätssteigerung für Ihr Bauvorhaben dar.
- Bauüberwachung
Mit der Einführung der bayerischen Bauordnung 2008 und der zugehörigen PrüfVBau wurde in Bayern für alle prüf- und bescheinigungspflichtigen Bauwerke die Durchführung der Bauüberwachung durch den Prüfingenieur bzw. den Prüfsachverständigen für Standsicherheit zwingend vorgeschrieben.
Diese Bauüberwachung ist stichprobenartig durchzuführen und ersetzt damit nicht die in der Regel weitaus umfangreichere Bauüberwachung durch den Tragwerksplaner. Die Entscheidung über Umfang und Intensität der Bauüberwachung liegt im alleinigen Ermessen des Prüfingenieurs bzw. Prüfsachverständigen für Standsicherheit. Er unterliegt hierin keinerlei Weisungen durch den Bauherrn. In der praktischen Umsetzung wird es jedoch stets eine Abstimmung zwischen Prüfingenieur bzw. Prüfsachverständigen, dem Tragwerksplaner und dem Bauleiter geben.
Diese Vorgehensweise war in anderen Bundesländern seit langem üblich. Die Erfahrungen zeigten, dass durch die Bauüberwachung erst der Kreis der bautechnischen Überprüfung der Standsicherheit geschlossen wird.
- Wo bekommen Sie Rat und Hilfe?
Zunächst sollte Ihr Ansprechpartner der von Ihnen beauftragte Architekt und/oder Tragwerksplaner sein. Er wird Sie hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen fachkundig und eingehend beraten. So steht z.B. in dem Baugenehmigungsbescheid den Sie von Ihrer Unteren Bauaufsichtsbehörde erhalten, in welche Kategorie das von Ihnen beantragte Bauvorhaben einzuordnen ist.
Bei Bauvorhaben, die keine Sonderbauten sind, wenden Sie sich bezüglich des Honorars an die:
Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfsachverständigen für Bayern GmbH (BVS) an der Bayerischen Ingenieurekammer- Bau, Schlierseestraße 73, 81539 München.
Darüber hinaus kann Ihnen die BVS auch mitteilen, welchem Baustoff Ihr Bauvorhaben zuzuordnen ist. Der BVS ist es jedoch nicht gestattet, Ihnen Vorschläge hinsichtlich der Auswahl des Prüfsachverständigen zu machen.


