Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik in Bayern e.V.
In der vor mehr als vierzig Jahren gegründeten VPI-Bayern sind die durch die Oberste Baubehörde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern anerkannten Prüfingenieur für Standsicherheit zusammengeschlossen. Durch sie wird die notwendige Koordination der einzelnen, freiberuflich tätigen Prüfingenieur für Standsicherheit untereinander sowie die Abstimmung mit den Bauaufsichtsbehörden sichergestellt. Die VPI-Bayern ist als Landesverband Teil der in Berlin beheimateten Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik - BVPI.
Im Auftrag der unteren Bauaufsichtsbehörden und unter Bezug auf die Bayerische Bauordnung - BayBO - wickeln die Prüfingenieure für Standsicherheit die Überwachung von Planung und Ausführung sämtlicher sicherheitsrelevanter Aspekte bei der Verwirklichung großer und kleiner Baumaßnahmen eigenverantwortlich und unabhängig von Interessen Dritter ab. Durch die Arbeit der Prüfingenieure für Standsicherheit wird, im Sinne einer wirtschaftlich unabhängigen Qualitätskontrolle, sichergestellt, dass die durch die Bauaufsichtsbehörden eingeführten technischen Baubestimmungen sowohl in der Planung, als auch in der Bauausführung eingehalten werden. In der Prozesskette des Bauens sind sie für die Standsicherheit der Bauwerke verantwortlich und stellen somit ein wesentliches Element zur Sicherung der Investitionen und zur Gewährleistung hoher Ausführungsqualität dar.
Auf den folgenden Seiten will Ihnen die VPI-Bayern wertvolle Hinweise zu den mit der bauaufsichtlichen Prüfung verbundenen Fragen geben und hilfreiche Links zu Behörden und zu relevanten Gesetzestexten zur Verfügung stellen. Die für Tragwerksplaner wichtigen Informationen des Koordinierungsausschusses der Prüfämter und Prüfingenieure für Standsicherheit in Bayern Mitteilungsblätter stehen auf einer eigenen Seite zum Download bereit.
Sollten Ihre Fragen durch die auf der Homepage hinterlegten Informationen nicht beantwortet werden, so wenden Sie sich bitte an die VPI-Bayern. Die Prüfingenieure für Standsicherheit werden persönlich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Der Vorstand
Bayerische Bauordnung 2008
Zum 1. Januar 2008 ist eine Neufassung in Kraft getreten. Maßgebend ist das Datum des Bauantrages.
Diese Neufassung hat eine Reihe maßgeblicher Änderungen mit sich gebracht hat. Bauwerke werden nunmehr in fünf Gebäudeklassen eingeteilt. Diese Einteilung ist auch für die bautechnische Prüfung relevant. So sind beispielsweise die Gebäudeklassen 4 und 5 stets einer Prüfpflicht unterworfen. Bei den Gebäudeklassen 1 bis 3 muss der Tragwerksplaner den neu eingeführten Kriterienkatalog bearbeiten und verantwortlich unterzeichnen. Hieraus ergibt sich dann, inwieweit ein Objekt einer Prüfpflicht hinsichtlich der Standsicherheit unterliegt.
Neu ist auch die zwingend durchzuführende und nicht mehr delegierbare zusätzliche Bauüberwachung durch den Prüfenden.
Zum Kriterienkatalog (Anlage zur Baubeginnsanzeige) gibt es zusätzliche
Erläuterungen seitens der Obersten Baubehörde in den "Vollzugshinweisen".
[19 kB]
Schnee- und Windlastnormen DIN 1055-5 / 1055-4 (2005)
Karte der Schneelast- und Windzonen für Bayern
Zum Download:
- Schneelast- und Windzonen Bayern
[PDF
3 MB]
- Erläuterung der Kartennutzung
[PDF
1 kB]
- Erhöhte Schneelasten im Kreis Traunstein
[80 kB]


